Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen (im Folgenden zusammen „Lieferungen“) der SIGVARIS GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Strasse 35, 87700 Memmingen, Deutschland, (im Folgenden: „SIGVARIS“ oder „wir“) an Kunden gemäss Abs. 2. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung.
  2. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: „Kunden“ oder „Sie“).
  3. Die AGB gelten auch für online über unser Businessportal (im Folgenden: „Businessportal“) und über unser Partnerportal SIGVARIS-GO („Partnerportal“) geschlossene Verträge. Bestellungen über das Businessportal und das Partnerportal sind nur nach vorheriger Registrierung möglich. Für die Teilnahme im Partnerprogramm gelten ergänzend und vorrangig die Teilnahmebedingungen des Partnerportals.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, insbesondere auch dann nicht, wenn wir der Geltung solcher Bedingungen nicht widersprechen.

§2. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Auch mit der Darstellung und Bewerbung von Produkten auf dem Businessportal geben wir keine bindenden Angebote ab.
  2. Mit der Bestellung von Produkten geben Sie ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die bestellten Produkte ab. Bei Bestellungen im Business- und Partnerportal erfolgt dies durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“. Für die zeitliche Bindung an die Bestellung gilt die gesetzliche Regelung (§ 147 Abs. 2 BGB).
  3. Wir werden den Eingang Ihrer im elektronischen Geschäftsverkehr, also insbesondere über das Business- und Partnerportal, an uns gerichteter Bestellungen unverzüglich per E-Mail bestätigen. In der Eingangsbestätigung liegt noch keine Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
  4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung angenommen haben. Wir können Bestellungen nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen annehmen, z.B. durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Produkte bzw. Erbringung der beauftragten Leistung.
  5. Bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr (vgl. Abs. 3) senden wir dem Kunden die Bestelldaten zusammen mit der Bestätigung des Eingangs der Kundenbestellung per E-Mail zu: "Die Liste der offenen Aufträge und Ihre früheren Bestellungen können Sie im Kundenbereich einsehen, wenn Sie sich als Kunde registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben.“
  6. Vertragssprache ist Deutsch.

§3. Produkte und Leistungen

  1. Produkt- und Leistungsbeschreibungen von SIGVARIS sind keine Garantien im Rechtssinne. Nur schriftlich abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien binden uns im Sinne eines Garantieversprechens.
  2. Wir können auch nach Abschluss eines Vertrags die versprochene Lieferung oder Leistung ändern, wenn und soweit die Änderung handelsüblich oder nur unwesentlich ist oder in einer Verbesserung besteht und keine von uns garantierte Beschaffenheit betrifft. Dies gilt insbesondere für Abweichungen im Farbton.

§4. Nachträgliche Änderungen

  1. Sie können auch nach Abschluss eines Vertrags Änderungswünsche im Hinblick auf die Leistungsausführung vorbringen. Jede Abweichung von dem aufgrund eines geschlossenen Vertrags geschuldeten Leistungsinhalt gilt als Änderung.
  2. Wir werden Änderungswünsche nur dann ausführen, wenn darüber ein gesonderter Änderungsvertrag zustande gekommen ist. Der Änderungsvertrag regelt neben dem geänderten Leistungsinhalt auch die gegebenenfalls geänderte Vergütung und angepasste Leistungszeiten. Es gelten die AGB in der bei Abschluss des Änderungsvertrags gültigen Fassung.

§5. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten, soweit nicht abweichend vereinbart, die Preise der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung und Versand tragen wir, soweit nicht abweichend (z.B. durch Angabe einer von Bestellwert abhängigen Versandpauschale) in der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste angegeben oder abweichend vereinbart. Bei von uns veranlassten Teillieferungen (§ 6 Abs. 3) entstehen Ihnen, falls nach der aktuellen Preisliste oder aufgrund gesonderter Vereinbarung überhaupt Versandkosten anfallen, lediglich für die erste, nicht auch für weitere Teillieferungen Versandkosten; erfolgen Teillieferungen jedoch auf Ihren Wunsch, so berechnen wir in diesem Fall für jede Teillieferung Versandkosten.
  2. Bei Lieferfristen von mehr als zwei (2) Monaten können wir die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen angemessen erhöhen, soweit Gehalts-, Material-, Energie- und/oder Rohstoffkosten nach Vertragsschluss aus von uns nicht zu vertretenden Gründen erheblich gestiegen sind. Die Erhöhung erfolgt durch Erklärung und Schriftoder Textform durch uns. Bei Preiserhöhungen von mehr als fünf (5) Prozent kann sich der Kunde innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Erklärung der Preiserhöhung durch Erklärung in Schrift- oder Textform vom Vertrag lösen.
  3. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt SIGVARIS 2% Skonto auf den Nettopreis.
  4. Wir werden Rechnungen erst mit Lieferung stellen. Jedoch behalten wir uns vor, bei Erstbestellungen, bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko, bei Kunden mit Geschäftssitz im Ausland oder in sonstigen begründeten Einzelfällen nur gegen Vorkasse zu liefern. Im Fall einer Vorkasserechnung sind wir berechtigt, mit der Ausführung der Bestellung erst nach Zahlungseingang zu beginnen.
  5. Wir sind berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu stellen, insbesondere per E-Mail.
  6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Vergütung entsprechend den Regelungen des europäischen SEPA-Basislastschriftverfahrens einzuziehen, wenn Sie uns dazu gesondert eine Einzugsermächtigung erteilt und die dazu erforderlichen Bankinformationen übermittelt haben. Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, werden wir Forderungen in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug einziehen.
  7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, so können wir noch ausstehende Zahlungsforderungen sofort fällig stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung abhängig machen.
  8. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch in Höhe von 10 %. Weitergehende Rechte von SIGVARIS wegen Zahlungsverzugs bleiben hiervon unberührt.
  9. Uns stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags zu. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zahlungen kann der Kunde nur zurückbehalten, wenn seine fälligen Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Beschränkung des Rechts des Kunden zur Aufrechnung gilt nicht für die Aufrechnung gegenüber Forderungen von uns, die aus demselben Vertrag wie die Aufrechnungsforderung stammen und die mit dieser in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen (wie z.B. im Fall der Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung wegen mangelhafter oder verspäteter Lieferung gegenüber der Kaufpreisforderung für diese Lieferung).

§6. Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferungen

  1. Soweit nicht abweichend vereinbart, liefern wir die bestellten Produkte auf unsere Kosten an Ihren Geschäftssitz oder an einen ggf. hiervon abweichenden vereinbarten Anlieferungsort an.
  2. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Lieferung geht mit Anlieferung im Sinne von § 6 Abs. 1 auf Sie über.
  3. Wir dürfen Teillieferungen erbringen, soweit dadurch das Kundeninteresse nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
  4. Falls wir ein bestelltes Produkt aus von uns nicht zu vertretenden Gründen infolge ausbleibender, verspäteter oder fehlerhafter Belieferung durch einen Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig liefern können, obwohl wir vor Vertragsschluss einen entsprechenden Einkaufsvertrag mit dem Lieferanten geschlossen haben (sog. kongruentes Deckungsgeschäft), geraten wir nicht in Lieferverzug und sind berechtigt, uns von der Lieferverpflichtung zu lösen.

§7. Lieferfristen; Verzug

  1. Vereinbarte Lieferfristen sind Circa-Fristen.
  2. Lieferfristen sind ab Zustandekommen des Vertrags zu berechnen, beginnen jedoch nicht vor (a) Erhalt aller für die Ausführung des Auftrags ggf. erforderlicher Unterlagen und Informationen und (b) Eingang vereinbarter oder sonst berechtigterweise in Rechnung gestellter Vorauszahlungen.
  3. Massgebend für die Einhaltung von Fristen und Zeiten ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs (vgl. § 6 Abs. 2).
  4. Sollten wir infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände unverschuldet an einer fristgerechten Lieferung gehindert sein, so verlängern sich Lieferfristen um den Zeitraum, in dem die Störung andauert, zzgl. einer angemessenen Anlauffrist nach Beendigung der Störung. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Umstände in dem genannten Sinn bei einem Vorlieferanten von SIGVARIS eintreten. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, so kann SIGVARIS sich durch Erklärung von ihrer Leistungspflicht lösen.
  5. Lieferzeiten verlängern sich ferner um den Zeitraum, in dem der Kunde seiner Verpflichtung, bei der ordnungsgemässen Vertragserfüllung mitzuwirken, nicht oder nur unzureichend nachkommt, zzgl. einer angemessenen Anlauffrist nach Vornahme der Mitwirkung.
  6. Sollten wir infolge einfacher oder leichter Fahrlässigkeit in Verzug geraten, so ist unsere Haftung für Verzögerungsschäden beschränkt auf typische und vorhersehbare Schäden, wobei wir nur in Höhe von bis zu 0,5 % des Netto-Rechnungsbetrags des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung pro vollendeter Woche des Verzugs haften, insgesamt jedoch höchstens in Höhe von fünf Prozent dieses Netto-Rechnungsbetrags. Sie sind verpflichtet, uns spätestens bei Vertragsschluss über Dritten gegenüber bestehende Verpflichtungen zur Zahlung von Vertragsstrafen wegen Verzögerungen zu unterrichten. Im Übrigen gilt für die Haftung von SIGVARIS wegen Verzugs § 11.

§8. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an Lieferungen („Vorbehaltsware“) bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen (einschliesslich z.B. Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Scheck- oder Wechselkosten) vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne dieser Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen wird. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich sowohl auf den  tatsächlichen als auch auf den anerkannten Saldo.
  2. Sie verwahren die Vorbehaltsware für uns und haben sie auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Sie treten hiermit sicherheitshalber auflösend bedingt durch Erfüllung aller Forderungen im Sinne von § 8 Abs. 1 Ihre Ansprüche gegen Versicherer sowie sonstige Ihnen wegen Verlusts oder Beschädigung zustehenden Ansprüche an uns ab.
  3. Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräussern. Sie dürfen die Vorbehaltsware jedoch nicht ohne unsere schriftliche oder in Textform erteilte Zustimmung verpfänden oder anderen zur Sicherheit übereignen. Im Fall einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen.
  4. Sie treten uns bereits mit Abschluss eines Vertrags, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung sämtliche Forderungen gegen Ihre Abnehmer aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit ab. Wir ermächtigen Sie, an uns abgetretene Forderungen einzuziehen. Wir bleiben jedoch trotz dieser Ermächtigung zum Einzug der Forderung berechtigt. Geraten Sie in Zahlungsverzug, stellen Sie Ihre Zahlungen ein oder ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen gestellt, sind wir zum Widerruf der Einzugsermächtigung berechtigt. Auf unser Verlangen werden Sie uns im Fall des Widerrufs die zur Geltendmachung
    der abgetretenen Ansprüche erforderlichen Auskünfte erteilen, sämtliche dem Nachweis der Forderung dienenden Unterlagen aushändigen und die Abtretung offenlegen. Auch wir sind in diesem Fall zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.
  5. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir die Vorbehaltsware herausverlangen, wenn wir spätestens mit dem Herausgabeverlangen von dem der jeweiligen Lieferung zu Grunde liegenden Vertrag zurücktreten. Sie werden in diesem Fall ggf. gegen Dritte bestehende Ansprüche auf Herausgabe der Vorbehaltsware an uns abtreten.
  6. Wir werden auf Ihr Verlangen Sicherheiten in dem Umfang freigeben, in dem der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

§9. Mängelrüge

  1. Der Kunde hat, sofern er Kaufmann ist, gelieferte Ware unverzüglich gemäss § 377 HGB zu untersuchen.
  2. Er hat SIGVARIS bei der Untersuchung erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung, und versteckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen (ohne Samstage) nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
  3. Anzeigen nach § 9 Abs. 2 müssen in Textform oder schriftlich erfolgen und die Sachmängel möglichst konkret beschreiben. Die Anzeigen müssen ausserdem sämtliche zur Identifizierung des Produkts nötigen Informationen enthalten, insbesondere Bestelldaten und Rechnungs- und Lieferscheinnummern.
  4. Der Kunde kann keine Ansprüche wegen Sachmängeln geltend machen, die nicht form- und fristgerecht gerügt
    wurden.

§10. Sach- und Rechtsmängel

  1. Wir haften bei Sach- und Rechtsmängeln („Mängeln“) nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Wir haften für die rechtsmängelfreie Nutzung der Lieferungen ausserhalb Deutschlands nur, wenn eine solche Nutzung vereinbart oder nach den Umständen bei Vertragsschluss zu erwarten war. Im Fall einer danach bestehenden Haftung für die Rechtsmängelfreiheit ausserhalb Deutschlands haben wir nur dafür einzustehen, dass der Nutzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine im Ausland bestehenden Rechte entgegenstehen, die wir zu diesem Zeitpunkt kannten oder grob fahrlässig nicht kannten.
  3. Wir erbringen die Gewährleistung durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung von Mängeln oder durch mangelfreie Neulieferung. Wir übernehmen keine Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass das mangelhafte Produkt nach der Lieferung an einen anderen Ort als Ihren Geschäftssitz verbracht wurde.
  4. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung können Sie Herabsetzung der Vergütung verlangen oder - bei erheblichen Mängeln – nach Ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Mängeln können Sie nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung nach § 11 gegeben ist. Andere Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
  5. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach zwölf (12) Monaten ab Gefahrübergang (vgl. § 6 Abs. 2), es sei denn, SIGVARIS hat Mängel arglistig verschwiegen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder SIGVARIS haftet aufgrund einer Garantie oder mangelbedingt wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§11. Haftung

  1. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und aus ggf. übernommenen Garantien nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmässig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflicht), und zwar – soweit in § 7 Abs. 6 für Verzögerungsschäden nicht abweichend geregelt – beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
  3. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
  4. Schadensersatzansprüche gegen uns gemäss § 7 Abs. 6 und § 11 Abs. 2 verjähren nach zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§12. Weitervertrieb und Werbung

  1. Sie dürfen gelieferte Produkte nur unverändert und in unversehrten Originalverpackungen weiterveräussern.
  2. Sie dürfen die Bezeichnung „SIGVARIS“ und auf den Produkten, Verpackungen und etwaiger Begleitdokumentation angebrachte Marken nicht entfernen oder verändern und keine eigenen oder fremden Marken, Unternehmens- oder sonstige Bezeichnungen hinzufügen.
  3. Sie dürfen die Bezeichnung „SIGVARIS“ und auf den Produkten, Verpackungen und etwaiger Begleitdokumentation angebrachte Marken nur im Rahmen des Weiterverkaufs von Originalprodukten, die von uns geliefert wurden, in werbeüblichem Umfang benutzen. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung dieser oder damit verwechselbarer Zeichen ist untersagt.
  4. Sie dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen oder in Textform gegebenen Zustimmung die Bezeichnung „SIGVARIS“ oder Marken von SIGVARIS in eine Referenzliste aufnehmen oder sonst mit der Geschäftsbeziehung zu SIGVARIS werben.

§13. Datenschutz

  1. Es gelten unsere Datenschutzerklärung sowie die Allgemeinen Datenschutzhinweise für Kunden und Lieferanten nach Art. 13 DSGVO.
  2. Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen sowie die Rechte und Pflichten des Kunden ergeben sich aus dem zwischen dem Kunden und SIGVARIS geschlossenen Vertrag.
  3. SIGVARIS behandelt personenbezogene Daten des Kunden vertraulich. SIGVARIS trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. SIGVARIS wird dem Kunden nach angemessener Vorankündigungsfrist und auf Kosten des Kunden ermöglichen, die getroffenen Massnahmen mittels einer Durchsicht der Dokumentation durch einen anerkannten, unabhängigen und gemeinsam bestimmten Dienstleister zu überprüfen, wobei dessen Kosten vom Kunden zu tragen sind.

§14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Die für den Sitz von SIGVARIS zuständigen Gerichte sind vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes 2 ausschliesslich zuständig, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. SIGVARIS ist berechtigt, auch vor anderen nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten zu klagen.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

SIGVARIS GmbH, Stand: November 2019

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